Gesetzlich Versicherte: Der Praxis liegt eine Abrechnungsgenehmigung der kassenärztlichen Vereinigung vor. Die Praxis kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nach den ersten (probatorischen) Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt. Die Behandlung beginnt erst nach der Genehmigung durch die Krankenkasse. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte: In der Regel ist eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse und Beihilfestellen für privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte möglich, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Allerdings können die Finanzierungsregelungen von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, so dass es sich empfiehlt, vor Aufnahme der Behandlung die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären. Selbstzahler und Privatabrechnung: Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wobei diese sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientieren. Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaften können die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, falls die zu behandelnden psychischen Beschwerden in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (z. B. Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall). Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Psychotherapie die jeweiligen Bestimmungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfragen. Paartherapie: Für Paartherapie besteht in der Regel keine Möglichkeit der Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkasse. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).